Pixel & Objektiv

Was darf ein Fotograf? Karl Füsselberger im Gespräch mit Rechtsanwalt Dr. Thomas Höhne

Klaus Lorbeer, Cliff Kapatais

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Darf man als professioneller Fotograf das Hundertwasserhaus in Wien einfach fotografieren – oder braucht man dafür eine Genehmigung? Und worin liegt eigentlich der Unterschied zwischen Freiheit des Straßenbildes und Panoramafreiheit? Diesen und weiteren spannenden Fragen widmet sich Karl Füsselberger, Inhaber und Geschäftsführer der Wiener Fotoschule, im Gespräch mit Rechtsanwalt Dr. Thomas Höhne. Es geht also ums Thema Recht und Fotografie.

Trockenes Juristendeutsch gibt es dabei erfreulicherweise keines zu hören. Stattdessen erklärt Höhne die rechtlichen Grundlagen anhand vieler anschaulicher Beispiele. Besonders positiv: Er bezieht sich konsequent auf die österreichische Gesetzeslage, die sich nicht nur deutlich vom angelsächsischen Rechtssystem unterscheidet, sondern in manchen Punkten auch von der deutschen Rechtsprechung.

Dr. Thomas Höhne versteht es, das Thema auf eine verständliche und praxisnahe Weise zu vermitteln, die es nicht nur für Fotografen und Fotografinnen spannend macht.